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© 2025 Tom Brunner

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Thomas Brunner (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen fünf Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2 Auftragsproduktionen
2.1 Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.2 Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, in Auftrag zu geben.
2.3 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.4 Sind dem Fotografen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
2.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
2.6 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Produktion oder Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Produktion oder Veranstaltung sowie vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.

3 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von sieben Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

4 Nutzungsrechte
4.1 Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gelieferten Fotos und Videos. Dieses Recht umfasst die mehrfache Nutzung, insbesondere für Veröffentlichungen in sozialen Medien, auf der Webseite, in Printmedien oder anderen Kommunikationskanälen – jeweils zum vertraglich vereinbarten Zweck. Eine gewerbliche Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung der Bild- und Filmmaterialien ist ausdrücklich untersagt.
4.2 Mit der vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde das Recht, die Fotos und Videos im Rahmen der vereinbarten Nutzung einzusetzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung – etwa Änderungen, Bearbeitungen, Erstellung abgeleiteter Werke oder eine kommerzielle Nutzung durch Dritte – bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und kann mit zusätzlichen Vergütungen verbunden sein.
4.3 Der Fotograf behält sich das uneingeschränkte Recht vor, die gelieferten Fotos und Videos für eigene Werbezwecke, als Referenz sowie in seinem Portfolio (z. B. auf der Webseite, in sozialen Medien oder in Printmedien) zu verwenden und zu veröffentlichen.
4.4 Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte, auch innerhalb von Konzern- oder Tochterunternehmen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
4.5 Änderungen oder Erweiterungen der eingeräumten Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden.
4.6 Die Wirksamkeit der eingeräumten Nutzungsrechte ist von der vollständigen Begleichung aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Zahlungsansprüche abhängig.

5 Haftung
5.1 Der Fotograf haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung oder Verwendung des Bildmaterials entstehen, sofern nicht für die betroffenen Personen oder Rechteinhaber ein schriftlich unterzeichnetes Freigabeformular (Release) vorliegt. Der Kunde ist ferner verpflichtet, eigenständig alle erforderlichen Nutzungsrechte einzuholen, wenn über das ausschließliche fotografische Urheberrecht hinausgehende Rechte (z. B. an abgebildeten Kunstwerken oder urheberrechtlich geschützten Objekten) zur Veröffentlichung oder Verwertung des Bildmaterials beansprucht werden. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, alle zur Veröffentlichung erforderlichen Genehmigungen von Dritten (etwa von Museen, Sammlungen oder anderen Rechteinhabern) rechtzeitig einzuholen. Der Kunde trägt darüber hinaus die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung, insbesondere für den begleitenden Text und den daraus entstehenden Kontext der Veröffentlichung.
5.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6 Honorare
6.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeder Teillieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6.4 Das Honorar gemäß Ziff. 6.1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
6.5 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7 Rückgabe des Bildmaterials
7.1 Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.2 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
7.3 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

8 Stornierung und Ausfallgebühren
8.1 Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Gebühren an:
• Bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
• Bis 14 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars.
• Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.
8.2 Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisekosten, Materialkosten) sind vom Auftraggeber in vollem Umfang zu tragen.
8.3 Storniert der Fotograf den vereinbarten Termin aus gesundheitlichen Gründen, so gilt dies als Fall unvorhersehbarer höherer Gewalt. In einem solchen Fall entstehen dem Auftraggeber – vorbehaltlich etwaiger Ansprüche infolge grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Fotografen – keinerlei Schadensersatzansprüche oder Ausfallkosten. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich und nachvollziehbar zu informieren.

9 Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
9.1 Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Thomas Brunner bekanntgegeben werden, ist Thomas Brunner berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens Thomas Brunner zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Thomas Brunner verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9.2 Des Weiteren gilt die aktuelle Datenschutzerklärung, einzusehen unter https://tombrunner.de/datenschutzerklaerung/.

10 Allgemeines
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
10.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

Stand: 01. März 2022